Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2024 an.
Die Anpassung stellt sicher, dass Steuerpflichtige keine höhere Steuerbelastung tragen müssen. Ab dem Steuerjahr 2024 steigen u.a der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug auf je 6700 Franken. Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, können neu max 12'900 Franken abziehen.
Die Anpassung erfolgt ab dem Steuerjahr 2024 und wird erstmals für die Steuererklärung 2025 relevant sein.
Die Vollständige Verordnung vom EFD entnehmen Sie hier:
Verordnung EFD